Hausordnung

 

1. Recht auf schulische Bildung

 

Unterrichtszeiten                                                  verkürzt

1. Stunde                  07.55 – 08.40 Uhr               08:00 – 08.30 Uhr

2. Stunde                  08:45 – 09.30 Uhr               08.35 – 09.05 Uhr

3. Stunde                  09.50 – 10.35 Uhr               09.10 – 09.40 Uhr

4. Stunde                  10.40 – 11.25 Uhr               09.50 – 10.20 Uhr

5. Stunde                  11.50 – 12.35 Uhr               10.25 – 10.55 Uhr

6. Stunde                  12.45 – 13.30 Uhr               11.00 – 11.30 Uhr

7. Stunde                  13.40 – 14.25 Uhr               11.40 – 12.10 Uhr

8. Stunde                  14.30 – 15.15 Uhr               12.15 – 12.45 Uhr

 

 

1) Alle Schülerinnen und Schüler haben nach dem Vorklingeln ihren Platz im Fach- bzw. Klassenraum einzunehmen, die benötigten Unterrichtsmittel bereit zu legen und sich auf das folgende Unterrichtsfach vorzubereiten.

 

 2) Während des gesamten Unterrichtstages, auch in den großen Pausen, darf das Schulgelände nicht verlassen werden (Versicherungsschutz).

Die Pausen dienen der Erholung aller. Deshalb gehen wir rücksichtsvoll miteinander um und gefährden niemanden. Gewalt gehört nicht in unsere Schule.

 

3) Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich am Vertretungsplan über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages.

 

4) Schülerinnen und Schüler, die selbstverschuldet zu spät kommen, nehmen ab der nächsten Stunde am Unterricht ihrer Klasse teil. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden und kann vom Lehrpersonal innerhalb einer Kontrolle überprüft werden.

 

5) Freistellungen sind im Voraus schriftlich beim Klassenlehrer zu beantragen.

 

 

2. Ordnung und Sicherheit

 

1)  Das Schulhaus ist von 7.45 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler finden sich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn ein und verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände.

 

2) Das Schulgebäude darf in den kleinen Pausen nicht verlassen werden. 

 

3) Schülerinnen und Schüler, die ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an den Schulveranstaltungen nicht nachkommen, ist der Aufenthalt im gesamten Schulgelände untersagt.

 

4) Im gesamten Schulgelände besteht ein generelles Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Bei Verstößen gegen § 10 des JuSchG (Rauchen) durch Schülerinnen und Schüler bis vollendetem 14. Lebensjahr auf unserem Schulgelände werden bei jedem Verstoß entsprechend RdErl. des MK vom 26. 5. 1994 über Erziehungsmittel in der Schule mindestens fünf Arbeitsstunden angeordnet. Diese Stunden sind nach dem Unterricht abzuleisten.

 

5) Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und Gegenständen, die zur Bedrohung anderer Personen geeignet sind, ist untersagt.

 

6) Das Schuleigentum, Einrichtungsgegenstände, Unterrichts- und Arbeitsmittel ebenso wie Lehrbücher werden geachtet und pfleglich behandelt. Bei Verlust oder Beschädigung wird der Schadensverursacher haftbar gemacht und zum Schadensersatz verpflichtet. Vorsätzlich beschmutzte Gegenstände werden durch den Verursacher gesäubert oder anfallende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

7) Alle Schülerinnen und Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände.

 

8) Während der gesamten Unterrichtszeit besteht außer zu Unterrichtszwecken ein generelles Verbot der Nutzung elektronischer Geräte (Handy, Smartphone u. ä.). Diese Geräte befinden sich ausgeschaltet in der Schultasche. Unberechtigt genutzte Geräte werden eingezogen und in der Regel den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

 

9) Auf dem gesamten Schulgelände ist das Mitbringen und die Nutzung mobiler Lautsprecher nicht gestattet. Unberechtigt genutzte Geräte werden eingezogen und in der Regel den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

 

10) Unfälle, Erkrankungen, Gefahrensituationen oder andere besondere Vorkommnisse sind sofort im Sekretariat zu melden.

 

11) Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

12) Alle Prüflinge finden sich 20 Minuten vor ihrem geplanten Prüfungstermin ein. Die Kleidung ist dem Anlass entsprechend zu wählen (geschlossen, ohne sinnhafte Aufdrucke, keine Sportkleidung). Bei Verstoß dagegen erfolgt keine Abnahme der Prüfung.

 

13) Alle Schülerinnen und Schüler haben zum Sportunterricht Wechselsachen mitzubringen. Dazu gehören auch extra Sportschuhe. Die Bekleidung muss für die sportliche Belastung geeignet sein. Es sind mindestens T-Shirt (Schultern bedeckt, nicht bauchfrei) und kurze Sporthose (keine Hotpants) vorzusehen.

 

 

3. Verhalten bei Alarm

 

Alarm wird durch ein entsprechendes Signal oder bei Stromausfall mit Hilfe einer Handsirene ausgelöst. Die Fenster aller Räume sind sofort zu schließen. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich geordnet mit dem Unterrichtenden zügig zum Stellplatz.

 

 

Geändert durch Beschluss der Gesamtkonferenz vom 30. Mai 2022

 

gez. Herrmann

Schulleiter




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